Wiener Landesmeisterschaft 3D: 2021 als WA Sternturnier

2021 wird die Wiener Landesmeisterschaft 3D am 12. Juni als WA Sternturnier ausgetragen!

Dank der tollen Kontakte des UBSC Artemis Wien zu zahlreichen 3D-Vereinen, nicht nur aber auch rund um Wien, kann für heuer die Wiener Landesmeisterschaft 3D als WA Sternturnier ausgetragen werden.

Der UBC Schmidatal Thern stellt uns seinen vereinsinternen Parcours erstmalig für ein 3D Sternturnier nach World Archery Reglement zur Verfügung.
An dieser Stelle nochmals ein herzlicher Dank an den UBC Schmidatal Thern für das Angebot und das Vertrauen!

Der Parcours auf Google Maps: https://goo.gl/maps/sdxCED7tD5DgVdjX7

Die Ausschreibung ist auf der Turnierseite des ÖBSV freigeschaltet, ebenso steht sie hier zum Download zur Verfügung.

Aktuelle Information des ÖBSV betreffend Nationalkader-Limits beim Turnier:

Das Turnier wird nach den Beschickungsrichtlinien 2021 als Leistungsüberprüfungsturnier für das Jahr 2021 herangezogen.

Das Turnier wird nicht in die Rangliste 2021 kommen und nicht zum Erbringen von Kaderlimits herangezogen.

Für diesbezüglich auftretende Fragen könnt ihr euch gerne an Frank Seewald, MSc, wenden:
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel: 0664 4086550

Sollte sich auf Basis dieser Information jemand entschließen, sich abzumelden, so ersuchen wir um diesbezügliche Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!!

Der WBSV wünscht "Alle ins Gold"

Zusätzliche Informationen zur Durchführung der 3D LM bezüglich Vorgaben und Vereinbarungen seitens der zuständigen Gesundheitsbehörde

Nach umfangreicher Kommunikation mit der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn kann die Wiener Landesmeisterschaft nach WA 3D am 12. Juni 2021 durchgeführt werden, folgende Maßnahmen und Verhaltensregeln wurden zur Durchführung vereinbart:

  • Die Teilnahme an dem Turnier ist nur mit einer der "3-G-Regel" entsprechenden Bestätigung möglich.
    Details zu den vorzulegenden Bestätigungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
  • Im Zuge der Anmeldung werden diese Bestätigungen kontrolliert.
  • In Zuge der Anmeldung wird die Liste zum Contact Tracing basierend auf der Anmeldeliste geführt.
  • Gemäß den FAQ des Gesundheitsministeriums sind seit 19. Mai 2021 keine Masken- und Abstandspflicht direkt bei der Sportausübung mehr vorgeschrieben.
    Zumindest im Anmeldebereich und im Sammelbereich des Einschießplatzes ist (seit 10. Juni 2021) der Abstand von 1m einzuhalten.
  • Der Abstand von 1m (seit 10. Juni 2021) ist während des Turniers am Parcours einzuhalten, sofern man nicht gerade am Pflock steht.
  • Es können keine Zuschauer dem Turnier beiwohnen.
  • Den Anweisungen des Organisationspersonals, das sich um das Einweisen zum Parken und die Leitung der TeilnehmerInnen im Bereich der Anmeldung sowie die Abläufe rund um Training und Gerätekontrolle kümmern wird, ist Folge zu leisten.

COVID-Beauftragte für diese Veranstaltung

Mag. pharm. Manuela Fenz-Fuchs, MSc.
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"3G-Regel": Nachweise für Zutritt

Bis der Grüne Pass in Österreich eingesetzt werden kann, dürfen ab 19. Mai die folgenden Nachweise für Zutritte verwendet werden: (Infos laut www.sozialministerium.at)

Geimpft

Personen, die bereits eine Corona-Schutzimpfung erhalten haben, können dies mit ihrem gelben Impfpass, dem in manchen Bundesländern verwendeten Impf-Kärtchen oder vorübergehend auch mit einem Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass nachweisen. Der Impf-Nachweis ist ab dem 22. Tag nach der ersten Impfung gültig. Nach der Vollimmunisierung (Erhalt aller empfohlenen Dosen des jeweiligen Impfstoffs) behält der Impfnachweis seine Gültigkeit für insgesamt 9 Monate ab der 1. Impfung (vorbehaltlich der wissenschaftlichen Erkenntnislage).

Gültigkeit der Impfung im Detail:

  • Die 1. Teilimpfung gilt ab dem 22. Tag bis maximal 3 Monate nach der Erstimpfung.
  • Die 2. Teilimpfung verlängert den Gültigkeitszeitraum um weitere 6 Monate (somit insgesamt 9 Monate ab der 1. Teilimpfung).
  • Impfstoffe, bei denen nur eine Teilimpfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 9 Monate ab dem Tag der Impfung.
  • Für bereits genesene Personen, die aus heutiger Sicht nur eine Teilimpfung benötigen, gilt die Impfung 9 Monate lang ab dem Tag der Impfung.

Getestet

Personen, die getestet sind, können dies mit ihrem negativen Testergebnis nachweisen. Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach den bisher etablierten Zeiträumen. Die Probenahme eines molekularbiologischen Tests (z.B. PCR) darf nicht länger als 72 Stunden, die eines Antigen-Tests nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Selbsttests („Wohnzimmertests“), die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden, haben eine Gültigkeitsdauer von 24 Stunden.

Genesen

Personen, die bereits eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, können dies mit ihrem Absonderungsbescheid oder einer ärztlichen Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte und bereits abgelaufene Infektion mit SARS-CoV-2 nachweisen. Ein Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper ist für drei Monate gültig.

Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr und Kinder, die eine Primarschule besuchen, gilt der Zutrittsnachweis der Begleitperson. Danach ist ein eigener Zutrittsnachweis zu erbringen.